Jagdrecht: Jäger dürfen in Zukunft nicht mehr auf jedem privaten Grundstück jagen
Autor Eckbert Heinenberg, am 27. Juni 2012
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Dem Jagdrecht in Deutschland steht eine grundsätzliche Änderung ins Haus: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Grundstückseigentümer auch in Deutschland nicht mehr zwangsweise verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf ihren Grundstücken zuzulassen. Damit entspricht der Europäische Gerichtshof dem Antrag eines Grundeigentümers, dem Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg. Dieser hatte über mehrere Jahre und durch zwei Instanzen dagegen geklagt, dass das deutsche Jagdrecht ihn verpflichtet, die Jäger auf seinem Grund und Boden jagen zu lassen, obwohl er selbst die Jagd grundsätzlich ablehnt.
Jäger auf dem eigenen Grundstück jagen zu sehen, obwohl man die Jagd aus solche aus ethischen Gründen ablehnt, ist mit Sicherheit schwer zu ertragen. Das deutsche Jagdrecht verpflichtete bekanntlich bisher alle Grundstückseigentümer im Außenbereich, der Jagdgenossenschaft beizutreten und als Mitglied dieser Jagdgenossenschaft die eigene Fläche zur Jagdausübung an einen Jäger zu verpachten. Außenbereich heißt außerhalb der so genannten befriedeten Bezirke, die mit bewohnten Grundstücken gleichzusetzen sind. Die eigene innere Überzeugung des Grundstückseigentümers wird dabei in keinster Weise berücksichtigt.
Nunmehr ist die Bundesrepublik verpflichtet, ihr Jagdrecht der neuen Rechtslage anzugleichen. Man darf gespannt sein, wie lange das dauern wird. Auf jeden Fall wird sich draußen grundsätzlich etwas ändern. Denn es gibt nicht wenige Grundeigentümer, die der Jagd entweder skeptisch oder ablehnend gegenüberstehen.
Es wird sich zeigen, in welcher Form nun die Areale einzelner Eigentümer aus den Jagdrevieren herausgenommen werden. Möglicherweise wird man demnächst unterwegs auf Schilder stoßen, die darauf hinweisen dass die betreffenden Flächen nicht bejagt werden dürfen. Das ist dann zwar ein Zuwachs im Schilderwald, aber ausnahmsweise einer, der bei jedem natur- und tierverbundenen Menschen trotz des Anblicks eines neuen Schildes eigentlich nur Zufriedenheit erzeugen kann. Immerhin gibt es viele Zweifel daran, dass die behauptete Notwendigkeit der Bejagung, die die Jägerlobby immer wieder angeführt, wirklich von der Sache her gerechtfertigt ist. Und das nicht etwa aus Laienkreisen, sondern von Seiten einschlägig anerkannter Wissenschaftler. Abgesehen davon ist es mir unbegreiflich, wie jemand zu seinem Vergnügen hinausgehen mag, um Tiere zu töten, anstatt sich an deren Anblick einfach zu erfreuen. Es ist für mich ein Riesenunterschied, ob zum reinen Vergnügen, vielleicht besser gesagt Lust am Töten gejagt wird oder aus der Notwendigkeit der Nahrungsbeschaffung.
Vielleicht wird dann auch die „Bereicherung“ des Landschaftsbildes durch die diversen jagdlichen Einrichtungen um einen guten Teil zurückgehen. Ich jedenfalls finde, dass der Anblick der unterschiedlichst gestalteten Wachtürme – von der Jägerschaft Hochsitze, Ansitzleitern usw. genannt – in Ihren diversen stationären oder beweglichen Ausführungen durchaus den Genuss des Draußenseins vermindern kann.
Ebenso werden stellenweise sicher die neuerdings bei Jägern so beliebten Fotofallen aus Wald und Feld entfernt werden müssen, wenn dieses Gesetz umgesetzt wurde und die Jagdausübung flächenweise Vergangenheit geworden ist. Ist die Verwendung von Hightech überhaupt noch Jagd in ihrem eigentlichen naturhaften Sinn? Die abgebildete Fotofalle habe ich an einem Weg gesehen, der bei vielen Leuten wegen der schönen Umgebung recht beliebt ist. Trotzdem ist dort auch eine Kirrung fuer Sauen in Betrieb. Alle, die dort eigentlich den Aufenthalt in der Natur genießen möchten, können beides sehen und direkt daran vorbeigenehen, wobei es keinerlei Hinweis auf die Überwachungskamera gibt. Als absolute Stillosigkeit empfinde ich die Ansitzleiter auf einem Hügelgrab, deren Anbick die Schönheit der Heidefläche natürlich beeinträchtigt. Zusammen mit weiteren Ansitzen auf kleinstem Raum, mit denen die Fläche außersdem umstellt ist. Ist das wirklich ein Zeichen der Naturverbunden heit des Veranwortlichen?
Ich finde, das Urteil ist ein positiver Schritt in ein zeitgemäßes Verhältnis zur Jagd und zur Jagdausübung. Ich hoffe sehr, dass weitere Reformen wie sie von den rot-grünen Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geplant werden, ebenfalls in neues geltendes Recht umgesetzt werden können. Das würde eine weitere Anpassung an neuere Erkenntnisse und eine sicher längst fällige Abkehr von einem Gesetz bedeuten, das aus den finstersten Zeiten der Vergangenheit bis heute übernommen worden ist.
Wer sich für den genauen Wortlaut interessiert, findet hier den Link zur Pressemitteilung Jagdrecht in Deutschland des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.