Dem Jagdrecht in Deutschland steht eine grundsätzliche Änderung ins Haus: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Grundstückseigentümer auch in Deutschland nicht mehr zwangsweise verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf ihren Grundstücken zuzulassen. Damit entspricht der Europäische Gerichtshof dem Antrag eines Grundeigentümers, dem Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg. Dieser hatte über mehrere Jahre und durch zwei Instanzen dagegen geklagt, dass das deutsche Jagdrecht ihn verpflichtet, die Jäger auf seinem Grund und Boden jagen zu lassen, obwohl er selbst die Jagd grundsätzlich ablehnt. (mehr …)
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Jagdrecht: Jäger dürfen in Zukunft nicht mehr auf jedem privaten Grundstück jagen
Mittwoch, Juni 27th, 2012